Rechtsanwalt Herbert Brandl
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (seit 2006)
- Spezialist für Verwaltungsrecht
- Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschafts- und Handelsrecht
Herr Rechtsanwalt Brandl wurde 1966 in Abensberg geboren und seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Den Lehrgang zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat er 2010 erfolgreich absolviert.
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit Januar 2013 verstärkt Herbert Brandl das Fachanwaltsteam der Kanzlei AFS und ist seit 2019 Partner der Anwaltskanzlei Frösner & Partner mbB in Freising, die er zusammen mit Frau Rechtsanwältin Frösner leitet.
Zudem ist er Lehrbeauftragter der Hochschule Weihenstephan Triesdorf in Freising.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind
- privates Bau- und Architektenrecht
- öffentliches Baurecht
- Verwaltungsrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Beamtenrecht
- Denkmalschutzrecht
Sein Interessenschwerpunkt ist
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Brandl ist Mitglied im
- Deutschen Anwaltverein
- der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im DAV
- der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV
- der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.