Erbrecht

Frau Rechtsanwältin Katharina Frösner-Brandl ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht (seit 2006)  sowie Fachanwältin für Erbrecht (seit 2021) in der Anwaltskanzlei Frösner & Partner mbB in Freising bei München.

Zugleich ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht (seit 2003) und Mediatorin.

Unter dem Rechtsgebiet Erbrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

Vor dem Erbfall (als Erblasser, Erbe oder Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung sowie Erstellung 

  • eines Testaments
  • eines Erbvertrages
  • eines Übergabevertrages mit Gegenleistung
  • einer Vorsorgevollmacht
  • einer Patientenverfügung
  • einer gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklausel
  • einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • einer Aufteilung Ihres Nachlasses

Nach dem Erbfall (als Erbeeine persönliche Beratung und ihre Vertretung

  • zur Sicherung des Nachlasses
  • zur Feststellung des Erbrechts
  • zur Ausschlagung der Erbschaft

Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung und  ihre Vertretung

  • bei der Sicherung des Vermächtnisses
  • bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen

Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung 

  • zu der Höhe des Pflichtteilsanspruches
  • zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
  • zum Bestand des Nachlasses
  • zum Wert des Nachlasses
  • zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Persönliche Beratung als Testamentsvollstrecker 

  • zur Übernahme und Beendigung des Amts
  • zu den Rechten und Pflichten des Testamentsvollstreckers
  • zur Haftung des Testamentsvollstreckers
  • zu den Kosten der Testamentsvollstreckung

Klage und gerichtliche Vertretung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten

Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters

Weitere Informationen

Beachten Sie bitte auch unsere zum Teil kommentierten Urteile zum Erbrecht!