Familienrecht

Rechtsanwältin Sabine Huber ist Fachanwältin für Versicherungsrecht. Sie ist zudem Fachanwältin für Familienrecht und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht.

Unter dem Begriff Familienrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

Eine persönliche Beratung in folgenden Themenbereichen:

  • Aufklärung und Beratung über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Scheidungsverfahrens und Erarbeitung von einvernehmlichen Regelungen der Scheidungsfolgen
  • Beratung bei Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
  • Berechnung von zu erwartendem Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
  • Berechnung von zu erwartendem Zugewinnausgleich
  • Berechnung von Ansprüchen aus einem Gesamtschuldnerverhältnis gem. § 426 BGB
  • Beratung über die Gestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts minderjähriger Kinder im Trennungsfalle
  • Beratung zur Gestaltung und konkreten Ausarbeitung vonEheverträgen, Trennungsverträgen, auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Überprüfung von früheren Scheidungsfolgenvereinbarungen auf Sittenwidrigkeit und Abänderbarkeit

Stellung des Scheidungsantrages und gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von folgenden Ansprüchen:

  • Aufforderung zur Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen zur Bezifferung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nicht eheliche Muttergem. § 1615 I BGB
  • Zahlungsklageauf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nichteheliche Mutter gem. § 1615 I BGB in eiligen Fällen auch im Wege des einstweiligen Anordnungsverfahren
  • Abänderungs- bzw. Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen bestehende Titel für Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt, jeweils evtl. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Antrag auf  Zuweisung der Ehewohnung, ggf. auch im Wege der einstweiligen Anordnung
  • Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung und Kontakt- bzw. Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, ggf. auch im Wege der einstweiligen Anordnung
  • Klage auf Zugewinnausgleich, ggf. verbunden mit der Ausbringung eines Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Klage auf Zahlung von Gesamtschuldnerausgleichgem. § 426 BGB

Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie auf dem Gebiet Familienrecht insbesondere im Raum Freising, Moosburg, Erding, Landshut, Pfaffenhofen und München. Wenden Sie sich vetrauensvoll an uns zur Rechtsberatung bezüglich Unterhaltsrecht, Ehescheidung, Sorgerecht für Kinder sowie Versorungsausgleich und Trennung. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften sind gleichermaßen unsere Fachgebiete.