Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Sabine Huber ist Fachanwältin für Versicherungsrecht. Sie ist zudem Fachanwältin für Familienrecht und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht.

Unter dem Begriff Versicherungsrecht werden folgende Bereiche zusammengefasst:

  • das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die "Kaskoversicherung", soweit der Versicherungsnehmer Schäden an dem eigenen Fahrzeug absichert (für fremde Schäden siehe Haftpflichtversicherung).
  • das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung), hier handelt es sich um Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen, um fremde Schäden regulieren zu können.
  • die Rechtsschutzversicherung
  • die Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
    und auch
  • das Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht