Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Sabine Huber ist Fachanwältin für Versicherungsrecht. Sie ist zudem Fachanwältin für Familienrecht und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht.
Unter dem Begriff Versicherungsrecht werden folgende Bereiche zusammengefasst:
- das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherung
- das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die "Kaskoversicherung", soweit der Versicherungsnehmer Schäden an dem eigenen Fahrzeug absichert (für fremde Schäden siehe Haftpflichtversicherung).
- das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung), hier handelt es sich um Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen, um fremde Schäden regulieren zu können.
- die Rechtsschutzversicherung
- die Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
und auch - das Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht