Baurecht und Architektenrecht
Rechtsanwalt Herbert Brandl ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und bearbeitet zudem seit Jahren Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Verwaltungsrecht.
Privates Baurecht
Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir für Handwerker, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbauunternehmen oder Bauträger folgende Leistungen an.
Baurechtliche Vertragsgestaltung
- Bauvertrag nach BGB oder VOB/B
- Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge
- Bauträgervertrag
- Subunternehmervertrag
- ARGE-Vertrag und BIEGE-Vertrag (Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft; Vertrag über Errichtung einer Bietergemeinschaft)
- Werk- und Werklieferungsverträge
Baubegleitende Rechtsberatung
- Bauausführung bis zur Abnahme
- Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen
- Abnahme
- Abwicklung des vorzeitig beendeten Bauvertrages
Nachtrags- und Forderungsmanagement
- Sicherung des Werklohnanspruchs
- Nachträge und Vergütungsänderung
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen
Recht für Bauherren
Für Sie als Bauherren, bieten wir u.a. an:
- Gestaltung und Beratung bei Bauträgerverträgen, Verträgen mit Bauunternehmen und Handwerkern
- Rechtliche Beratung beim Ankauf von Bestandsimmobilien
- Rechtliche Beratung zu Sicherheiten
- Durchsetzung der Ansprüche bei Baumängeln vor und nach der Abnahme (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)
- Abwehr unberechtigter Nachtrags- und Vergütungsforderungen
Für Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Generalplaner, Projektsteuerer und Projektmanager bieten wir u.a. folgende Leistungen an:
Vertragsrecht
Gestaltung und Prüfung von
- Architektenverträgen
- Ingenieur- und Fachingenieurverträgen
- Generalplanerverträgen
- Projektsteuerungsverträgen
- Projektmanagementverträgen
Honorarrecht
Beratung und Vertretung bei
- Honorarfragen, z.B. zur Anwendung der HOAI 2009
- Honoraransprüchen, insbes. außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
Haftungs- und Schadensrecht
Beratung und Vertretung bei
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z.B. bei Planungsmängel, Ausschreibungsfehler, Bauüberwachungsfehler
- Vertretung in Beweissicherungs- und Gerichtsverfahren
- Verhandlung mit Haftpflichtversicherern
Recht für Auftraggeber
Die Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen, Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen sowie Generalplaner unterstützen und vertreten wir insbesondere bei
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen
- der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
- Prüfung von Honorarrechnungen
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren, z.B. Beweissicherungsverfahren, Klagen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Abwehr von Honorarklagen
Rechtsanwalt Brandl berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht insbesondere im Raum Freising, Moosburg, Erding, Landshut, Pfaffenhofen und München sowohl außergerichtlich, als auch im Selbständigen Beweisverfahren, in einem Bauprozess und in Schiedsgerichtsverfahren.