Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Herbert Brandl ist Fachanwalt für Bau- und Archi­tekten­recht und bearbeitet zudem seit Jahren Rechts­angelegen­heiten aus dem Fachgebiet Verwaltungs­recht.

Im Bereich des Verwaltungsrechts unterstützen und beraten wir Sie umfassend bei der Auseinandersetzung mit Behörden und Behördenvertretern, z.B. bei der Abwehr von nachteiligem Verwaltungshandeln (Satzungen, Bescheiden und Auflagen) oder bei eigenen Anträgen.

Insbesondere unterstützen und vertreten wir Sie,

  • bei Verhandlungen mit Behörden
  • bei der Überprüfung von behördlichen Bescheiden
  • bei der Stellung von Anträgen
  • im Widerspruchsverfahren, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, im Klageverfahren

Unser Leistungsspektrum umfasst die Vertretung im

  • öffentlichen Baurecht:
    Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Beamtenrecht
  • Schul- und Prüfungsrecht
  • Kommunalabgabenrecht:
    Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlussbeitragsrecht, Kostenersatzansprüche für Grundstücks- und Hausanschlüsse
  • Umweltrecht:
    Immissionsschutzrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Bodenschutz- und Altlastenrecht, Wasserrecht 

Rechtsanwalt Brandl berät und vertritt Sie insbesondere im Raum Freising, Moosburg, Erding, Landshut, Pfaffenhofen und München.