DENIC als Drittschuldner der Domainpfändung
Details zum Urteil
- vom 16.10.2009
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Die Pfändung von Domains ist mittlerweile zu einem beliebten Instrumentarium der Zwangsvollstreckung geworden. Einer der großen Streitpunkte ist hierbei die Frage, ob die DENIC dort als sog. Drittschuldner einzustufen ist.
Die DENIC bestreitet das vehement, was verständlich ist angesichts der Anzahl der Domains und der Fülle an Drittschuldnererklärungen, die DENIC dann abzugeben hätte.
Auch wenn die DENIC unlängst ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt erstritten hat, in dem die Drittschuldnereigenschaft verneint wird, sprechen die besseren Argumente für die Gegenansicht. In einem Aufsatz in MMR 2007, 71 habe ich diese Rechstfrage erörtert. Diesen Text stellen wir hier zur Verfügung.