Beschlagnahme eines Facebook-Accounts
Details zum Urteil
- Amtsgericht Reutlingen
- Beschluss
- vom 31.10.2011
- Abgelegt unter IT-Recht
Auf dieser Seite finden Sie
Leitsatz der Kanzlei
Ein Benutzerkonto bei Facebook bzw. die ein- und ausgehenden Nachrichten eines Facebook-Nutzers unterliegen der Beschlagnahme nach §§ 99, 100 Abs. 1 StPO.