Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen zu erwartende Berichterstattung
Details zum Urteil
- Landgericht München I
- Beschluss
- vom 30.08.2011
- Aktenzeichen 9 O 13876/11
- Sonstiges: rechtskräftig
- Abgelegt unter IT-Recht
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Leitsatz der Kanzlei
Gegen eine zu erwartende personenidentifizierende Presseberichterstattung über ein Hauptverhandlung in einem Strafverfahren, kann ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegeben sein, der auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann