Keine höhere Glaubwürdigkeit der Aussage eines Zeugen im Vergleich zur Einlassung des Angeklagten
Details zum Urteil
- Amtsgericht Freising
- Urteil
- vom 07.10.2009
- Aktenzeichen 4 Cs 13 Js 8102/09
- Sonstiges: rechtskräftig
- Abgelegt unter Strafrecht
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Leitsatz des Gerichts
Es gibt keine grundsätzlich höhere Glaubwürdigkeit der Aussage eines Zeugen im Vergleich zur Einlassung des Angeklagten.