Fehlende Kooperation bei Polizeimassnahme ist keine Ausfallerscheinung, die zur Annahme der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit führt
Details zum Urteil
- Amtsgericht Freising
- Urteil
- vom 30.12.2012
- Aktenzeichen 7 Cs 18 Js 9099/12
- Sonstiges: Rechtskräftig
- Abgelegt unter Strafrecht
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Leitsatz des Gerichts
Die fehlende Kooperation eines Angeklagten bei einer Polizeimaßnahme ist keine Ausfallerscheinung, die zur Annahme einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit führt.