Befristung des Trennungsunterhalts
Details zum Urteil
- Amtsgericht Freising
- Beschluß
- vom 07.03.2007
- Aktenzeichen 1 F 1123/06
- Abgelegt unter Familienrecht
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Leitsatz der Kanzlei
Auch Unterhalt während der Trennungszeit kann auf 6 Monate zeitlich befristet werden, wenn dem Unterhaltsbegehrenden eine kurzfristige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.