Aufhebung eines Haftbefehls nach 9monatigem Vollzug von Untersuchungshaft
Details zum Urteil
- Oberlandesgericht München
- Beschluß
- vom 12.05.2006
- Aktenzeichen 3 Ws 392-394/06 H
- Abgelegt unter Strafrecht
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Leitsatz der Kanzlei
Aufhebung eines Haftbefehls nach 9monatigem Vollzug von Untersuchungshaft wegen vermeidbarer Verfahrensverzögerungen