Ehegattenunterhalt trotz verfestigter Lebensgemeinschaft
Details zum Urteil
- Amtsgericht Freising
- Urteil
- vom 16.05.2007
- Aktenzeichen 2 F 298/06
- Abgelegt unter Familienrecht
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Leitsatz der Kanzlei
Der schwer kranken, nicht mehr erwerbsfähigen geschiedenen Ehefrau steht bei langer Ehedauer und Kinderbetreuungszeit auch bei Vorliegen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch zu.